Suchtberatungsstellen

Bei einer Suchtberatungsstelle handelt es sich um eine Einrichtung, die ein breites Beratungsangebot für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörigen bereitstellt. Sie ist Anlaufstelle für Arbeitgeber, Ärzte und alle Interessenten, die mit der Problematik konfrontiert sind.
Das Beraterteam setzt sich für gewöhnlich aus PsychologInnen, SozialoädagogInnen und ÄrztInnen zusammen. Alle MitarbeiterInnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Beratung ist kostenlos und sie benötigen keinen Überweisungsschein vom Arzt.
Bei Problemen mit Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen, Essstörungen, Glücksspielsucht sowie anderen nicht stoffgebundenen Süchten können Sie folgende Hilfen dort erfahren:

Beratung & Betreuung (telefonisch oder persönlich):

  • Hilfe in Krisensituationen
  • Beratung zu Gesundheit oder rechtlichen Fragen: HIV, Hepatitis, Führerschein, Bewährungsauflage und vieles mehr
  • Substitutionsbegleitung
  • Einzel-, Paar- und Familiengespräche
  • Ambulante Nachsorge
  • Motivations- und Orientierungsgruppen
  • Frauenspezifische Angebote
  • Beratung für Inhaftierte über die jeweiligen externen Suchtberatungsstellen in den JVA’s
  • Therapievorbereitung und –vermittlung
  • Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten (weiterführenden) Angebot wie stationäre oder ambulante Therapie, Adaption, therapeutische Wohngemeinschaften oder Betreutes Einzelwohnen
  • Motivation und Vorbereitung
  • Hilfe bei der Kostenklärung
  • (Angeleitete) Selbsthilfegruppen

Ambulante Therapie

Eine ambulante Therapie erfolgt in der Nähe des Wohnortes. Sie ist geeignet für diejenigen, die in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen und beinhaltet u.a. folgende Bereiche:

  • Wöchentliche Gruppentherapie
  • Zusätzliche Einzeltherapie
  • Zusätzliche Beratungsgespräche für Bezugspersonen
  • Themenbezogene Gruppen (z.B. Umgang mit Stress)

Voraussetzungen für eine ambulante Therapie sind:

  • Arbeit/Tagesstruktur
  • Abstinenz
  • Stabile Wohnsituation
  • Ein stabiles soziales Umfeld
  • Die Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Große Motivation und Bereitschaft zur Mitarbeit

Kostenträger ist in der Regel die Rentenversicherung. Die Dauer der Therapie sollte 12 Monate umfassen.

Ambulante Nachsorge

Nach einer abgeschlossenen Therapie kann zur Festigung des Therapieerfolges eine Nachsorge stattfinden. Die Nachsorge findet meist in Gruppensitzungen statt und dauert 6 Monate. Ziel ist die Stabilisierung des Therapieerfolges.

Anlaufstellen

Zusätzlich gibt es in jeder Beratungsstelle spezifische Angebote, worüber sie sich im Einzelnen auf den jeweiligen Internetseiten informieren können. Im Folgenden die Links zu den in und um München vertretenen Suchtberatungsstellen mit denen wir eng und gut zusammen arbeiten:

Caritas – Fachambulanzen

Condrobs e.V.

Deutscher Orden – Tal 19

Extra e.V.

Prop e.V.

Stadt München

Bei Problemen rund um das Thema Alkohol können sie sich außerdem bei folgenden Beratungsstellen informieren:

Blaues Kreuz

Club 29 e.V.

Stadt München