Eingliederungshilfe (Maßnahmen nach § 53 ff. SGB XII)
Eingliederungshilfen sind Maßnahmen, die als Hilfe gedacht sind, um u.a. suchtkranke Menschen zur Teilhabe an der Gesellschaft (wieder) zu befähigen.
Sie sind in der Regel auf 1 – 2 Jahre angelegt und können sowohl stationär, als auch ambulant erfolgen. Sie wirken vorrangig in den Lebensbereichen „Wohnen“, „Arbeit“ und „soziale Kontakte“ und dienen dazu, Alltagsabläufe und Strukturen zu erlernen, eigene Interessen wieder wahrzunehmen, sowie eine zufriedene Abstinenz zu entwickeln.
Für die Beantragung einer solchen Maßnahme muss eine berechtige Institution, z.B. eine Suchtberatungsstelle, ein Gesamtplanverfahren (GPV) einleiten
Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einen ausgefüllten Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe nach dem SGB XII. Diese deckt die laufenden Hilfen zum Leben während der Maßnahme ab (Taschengeld). In diesem Antrag müssen u.a. Angaben zu Verwandten 1. Grades gemacht werden, da diese u. U. gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Kosten der Maßnahme, ganz oder teilweise zu tragen.
- Einen Sozialbericht wird von einer MitarbeiterIn der verantwortlichen Institution, in Zusammenarbeit mit der KlientIn erstellt.
- Einen Arztbericht, der von einer FachärztIn für Psychiatrie oder NeurologIn erstellt werden muss.
- Kontoauszüge der letzten drei Monate und den aktuellen Kundenfinanzstatus.
- Nachweis über aktuelles Einkommen (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Gehalt o.Ä.)
- Eine Kopie des Personalausweises und der Krankenversicherungskarte.
Soweit die Kosten für eine Eingliederungshilfe nicht vom Betroffenen bzw. dessen Verwandten 1. Grades übernommen werden können, werden die Kosten bei entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich vom jeweiligen Bezirk, als übergeordnetem Sozialhilfeträger, übernommen, aber unter Umständen wird vorhandenes Einkommen/Vermögen herangezogen.
Eine Kostenübernahme erfolgt zunächst für 12 Monate mit der Möglichkeit auf eine Verlängerung um jeweils 6 Monate. Das bedeutet in der Regel einen Auszug aus der aktuellen Wohnung.